Wir haben weiterhin zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet, da der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken nach CoronaSchVO § 14 Gastronomie Abs. 2 weiterhin zulässig ist.
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (Maske), auch auf unserem Parkplatz, und beachten Sie, dass sich immer nur ein Kunde im Verkaufsraum aufhalten darf.
Vom 24. Dezember 2020 bis zum 04. Januar 2021 bleibt unser Geschäft allerdings geschlossen. Wir wünschen allen Kunden ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.